Konzeption

Konzept des Lektoren- und Prädikantendienstes im Kirchenkreis Ronnenberg

Die Verkündigung des Evangeliums ist allen getauften Christen aufgetragen (Augsburger Bekenntnis, Art. 5). Zur öffentlichen Verkündigung im Namen einer Kirchengemeinde, eines Kirchenkreises oder der Landeskirche werden - je nach Ausbildung - Pastoren/innen, Diakone/innen, Prädikanten/innen, Lektoren/innen durch ihre Kirche ordiniert bzw. be­auftragt. Das Wirken der Lektoren und Prädikanten stellt für den Kirchenkreis eine Be­reicherung dar, weil die Vielfalt der Interpretationen des Evangeliums erhöht und eine ausreichende Versorgung der Gemeinden mit Gottesdiensten erleichtert wird. Aus diesen Gründen und aus Dankbarkeit gegenüber den Laien, die ihre Zeit, Kreativität und ihr En­gagement in den Verkündigungsdienst als Lektor bzw. Prädikant investieren, fördern die Kirchengemeinden und der Kirchenkreis die Arbeit der Lektoren und Prädikanten mit fol­genden Maßnahmen - auf der Basis des Lektoren- und Prädikantengesetzes der Landeskirche.

Voraussetzungen für die Ausübung des Lektoren- und Prädikantenamtes:

  • Zum Lektorendienst muss die Lektorenausbildung der Landeskirche Hannovers oder eine vergleichbare Ausbildung nachgewiesen werden. Für Prädikanten gilt dies analog.
  • Der Ausübung des Lektorendienstes muss die Beauftragung durch den Superintendenten nach Vorschlag des Pfarramtes und des Kirchenvorstandes vorangehen. Der Auftrag gilt für die Kirchengemeinde, welcher der Lektor angehört. Der Superintendent kann den Auftrag auch auf andere Kirchengemeinden des Kirchenkreises (z.B. in der Region) erweitern. Die Beauftragung erfolgt bis zum nächsten Visitationstermin der Kirchengemeinde bzw. bis zum Erreichen der Altersgrenze.
  • Der Ausübung des Prädikantenamtes muss die Beauftragung durch den Landessuperintendenten vorausgehen. Näheres regelt LektPrädG § 4. Die Beauftragung erfolgt bis zum nächsten Visitationstermin des Kirchenkreises bzw. bis zum Erreichen der Altersgrenze.
    Eine Beauftragung zum Lektor / Prädikanten endet u.a. wenn der Beauftragte das 68. Lebensjahr erreicht hat. Nach Erreichung der Altersgrenze kann eine Beauftragung für jeweils ein Jahr erfolgen (s. LektPrädG § 7). Beim Erreichen der Altersgrenze soll der Lektor / Prädikant in einem Gottesdienst entpflichtet werden. Ist er darüber hinaus nicht mehr als Lektor / Prädikant tätig, soll er in einem Gottesdienst verabschiedet werden.

Aufgaben der Kirchengemeinden und Pfarrämter bezüglich der Gottesdienste:

  • Lektoren und Prädikanten werden in einer gottesdienstlichen Handlung eingeführt und ggf. entpflichtet bzw. verabschiedet.
  • Lektoren und Prädikanten sollen in die langfristige Gottesdienstplanung der Gemeinde einbezogen werden.
  • Das Pfarramt versorgt den Lektor / Prädikanten rechtzeitig mit allen für den jeweiligen Gottesdienst notwendigen Informationen
  • Lektoren und Prädikanten können in Gottesdiensten in Absprache mit dem Kirchenvorstand als Zeichen der kirchlichen Beauftragung einen Lektoren- bzw. Prädikantentalar tragen.

Aufgaben der Lektoren und Prädikanten:

  • Gestaltung von in der Regel vier Gottesdiensten im Jahr, auch an exponierten Feiertagen.
  • Teilnahme an den Konferenzen für Lektoren und Prädikanten im Kirchenkreis und an mindestens drei Fortbildungen in einem sechsjährigen Zeitraum, Teilnahme an einem Jahresgespräch (alle zwei Jahre) und an Pfarrkonventen, zu denen auch Lektoren und Prädikanten eingeladen werden.

Begleitung und Unterstützung:

  • Begleitung der Lektoren und Prädikanten durch das Pfarramt: Sukzessive Übernahme von liturgischen Elementen und Predigt durch den Lektor/Prädikanten, Bereitschaft zur Beratung in liturgischen und homiletischen Fragen , Bereitschaft zum konstruktiven Feedback, Jahresgespräch (im Zwei-Jahres-Rhythmus) mit dem Lektor.
  • Visitation: Im Rahmen der Visitation der Gemeinde wird ein Gottesdienst des Lektors von dem Beauftragten für die Lektoren- und Prädikantenarbeit im Beisein des Lektorensprechers visitiert. Der Superintendent führt im Rahmen seiner Gespräche mit den Mitarbeitenden auch ein Visitationsgespräch mit dem Lektor. Nach Anhörung des Kirchenvorstandes und des Beauftragten für die Lektoren- und Prädikantenarbeit kann er die Beauftragung erneuern.

Aufgaben des Beauftragten für den Lektoren- und Prädikantendienst:

  • Jahresgespräch (im Zwei-Jahres-Rhythmus) mit dem Prädikanten.
  • Planung und Durchführung von ca. drei Konferenzen aller Lektoren und Prädikanten im Kirchenkreis in Absprache mit dem Sprecher der Lektoren und Prädikanten. Gegenstand dieser Konferenzen ist der Informations- und Erfahrungsaustausch, gegenseitige Beratung sowie Fortbildung.
  • Bericht in der Kirchenkreiskonferenz über die Lektoren- und Prädikantenarbeit.
  • Verantwortlich für die Durchführung von regionalen Lektorenkursen.

Aufgaben des Sprechers für die Lektoren und Prädikanten:

  • Der Sprecher und sein Stellvertreter sind Ansprechpartner für die Lektoren und Prädikanten und vertreten deren Interessen im Kirchenkreis.
  • Der Sprecher und sein Stellvertreter halten die Verbindung zwischen der Lektorenarbeit auf Kirchenkreis- und Sprengelebene.

Öffentlichkeitsarbeit:

  • Damit der Verkündigungsdienst von Lektoren und Prädikanten in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird bzw. in der Aufmerksamkeit gehalten wird, soll in geeigneter Form auf die Bedeutung und die Form dieses Dienstes hingewiesen werden.

Ronnenberg, 25.04.2012

(Hinweis: Um einer besseren Lesbarkeit willen wird im Folgenden nur die männliche Form aller Amts-Bezeichnungen verwendet. Die jeweilige Bezeichnung bezieht sich in gleicher Weise auf Frauen wie Männer in diesen Diensten).