Die Finanzbuchhaltung umfasst als eine Abteilung sämtliche Zahlungsvorgänge, die Buchhaltung sowie die Berarbeitung steuerrechtlicher Angelegenheiten.
Die Kasse des Kirchenkreisamtes ist zuständig für den Zahlungsverkehr, die Überwachung der Zahlungen, das Mahnwesen, die Sicherstellung der Liquidität sowie die Überprüfung und den Abgleich der Bankauszüge mit der Buchhaltung.
Zusätzlich haben wir für den Bargeldverkehr eine Barkasse, die ab September 2021 montags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr für die Annahme und Ausgabe von Bargeld geöffnet ist. Die Kasse wird in der geführten Kassengemeinschaft aller Rechtsträger mit einem Tagesabschluss abgeschlossen
Mit Rechnungsabschluss aller geführten Rechtsträger im Zahlungsverkehr wird in der Abteilung buchhalterisch der Jahresabschluss für jeden einzelnen Rechtsträger der Kassengemeinschaft in Form der Ergebnisrechnung und der Bilanz erstellt.
Die Kasse überprüft Zahlungsfristen für Einzahlungen und Auszahlungen und ist für das zentrale Mahnwesen im Hause zuständig. Das geschieht u.a. durch die Kontrolle der Nebenbuchhaltung (Debitoren, Kreditoren).
Unsere Buchhaltung ist für die gesamte ordnungsgemäße Zuordnung und Buchhaltung aller Geschäftsvorfälle verantwortlich. Die Buchhaltung ist das Herzstück jeglicher Verwaltung und insofern sind alle Sachgebiete und Abteilungen von der Ordnungsgemäßheit der Arbeit in der Buchhaltung abhängig.
Seit 2021 erfolgt im Amt die elektronische Rechnungsverarbeitung. Die im System erfassten Rechnungen werden in der Finanzbuchhaltung nochmals geprüft, verbucht und für den Zahlungslauf bereitgestellt. In den Auswertungen über die Web-Anwendung stehen taggenau die Buchungsinformationen sowohl den 50 Kirchen- und Kapellengemeinden, den beiden Kirchenkreisen und dem Diakonieverband Hannover-Land und nicht zuletzt den Mitarbeitenden in den Fachabteilungen zur Verfügung.
Die Buchhaltung der rein kaufmännisch geführten Einrichtungen ist dieser Abteilung mit zugeordnet.
Die umsatzsteuerliche Bearbeitung aller Geschäftsvorfälle sowie die Vorbereitung der Steueranmeldung gegenüber dem Finanzamt wird in der Finanzbuchhaltung ausgeführt.