Jede Kirchengemeinde wird alle sechs Jahre von der Superintendentin, dem Superintendenten, besucht (visitiert). Zur Visitation gehören Gesprächen mit Haupt- und Ehrenamtlichen, Berichte zum Zustand von Räumen, des Archivs und vieles mehr. Auch für Einzelgespräche mit Gemeindemitgliedern ist Zeit vorgesehen. Im Vorfeld schreibt der Kirchenvorstand einen Bericht über die Gemeindearbeit, nach der Visitation folgt zunächst ein mündlicher Bericht der Superintendetin im Gottesdienst, danach ein ausführlicher schriftlicher Bericht und nach einem Jahr ein sogenanntes "Perspektivgespräch". Auch der Kirchenkreis wird visitiert - dann von der Landessuperintendentin.