Kirchenkreistag beschließt Haushaltpläne für 2017 und '18
Eine vierstündige Arbeitssitzung liegt hinter den Mitgliedern des Kirchenkreistages, der am Freitag, 2. Dezember, in den Räumen der Petrusgemeinde tagte. Einen Schwerpunkt bildeten dabei die ausführlichen Informationen und Beratungen über die neue Finanzsatzung des Kirchenkreises und den erstmaligen doppischen Haushalt für die Jahre 2017 und 2018. Die neue Finanzsatzung stellte Kirchenkreisamtsleiter Joachim Richter vor. In ihr werden die Grundsätze der Finanzplanung im Kirchenkreis geregelt. Zum einen wurde die Satzung redaktionell an Veränderungen angepasst, wie die Einführung des Kindertagesstättenverbandes vor einem Jahr. Auch die Möglichkeit von Gesamtkirchengemeinden wurde mitaufgenommen, weil dieses mittlerweile rechtlich möglich ist, erklärte der Kirchenkreisamtsleiter. Die Regelung, dass der Kirchenkreisvorstand (KKV), sonstige Personalstellen einrichten oder auch beenden könne, stieß auf Kritik im KKT. Ein entsprechender Antrag wurde mit 26 Neinstimmen gegen 11 Jastimmen abgelehnt. Die gesamte Finanzsatzung, in der auch die Verteilschlüssel der Zuweisungen an die 18 Kirchengemeinden festgelegt werden, erhielt am Ende in der Abstimmung 31 Ja bei fünf Enthaltungen.