Diese Möglichkeit sei auch schon von vielen genutzt worden, sagte Rolf Bade. Geplant sei dann im nächsten Jahr eine Tagung in Loccum, auf der die Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge systematisch ausgewertet werden. Zum 1.1.2020 solle die neue Verfassung dann in Kraft treten. 52 Jahre alt ist die derzeit gültige Verfassung. Aus verschiedenen Gründen solle nun eine Änderung erfolgen, erklärte Rolf Bade, teils, um nun auch sprachlich deutlich zu machen, dass Frauen und Männer die Kirche gemeinsam gestalten. "Die Sprache der Verfassung soll einladender werden. Aber auch die derzeit eher 'barocke' Leitungsstruktur der Landeskirche wird verändert", erklärte er. So entfalle künftig der Kirchensenat als ein Gremium. Jugendliche erhalten in der neuen Verfassung volles Stimm-, Antrags- und Rederecht in der Landessynode und auch im Kirchenkreistag - dieser heißt dann Kirchenkreissynode. Vorangestellt in einer Präambel wird der Verfassung auch eine theologische Begründung. Die Verfassung umfasst 85 Artikel - in ihnen wird beschrieben, was Kirche ausmacht, welche Aufgaben sie wahrnimmt, in welcher Gestalt sie wirkt, aber auch welche Rechte und Pflichten eine Kirchengemeinde hat, ein Kirchenvorstand oder auch ein Kirchenkreisamt und die Superintendentur. Neben den Parochialgemeinden, die auf einen Ort bezogen sind, treten in der neuen Verfassung auch sogenannten Personalgemeinden. "Es ist der Versuch, andere Formen der Zuordnung von Mitgliedschaft zuzulassen. Aber der Regelfall wird die Parochialgemeinde bleiben", sagte der Referent. In der Diskussion wurde unter anderem kritisch angemerkt, dass die Fakultät V der Hochschule Hannover, an der Diakone und Diakoninnen ausgebildet werden, im Gegensatz zur theologischen Fakultät in Göttingen nicht explizit genannt wird und dass auch die Berufsgruppe der Diakone in der Verfassung nicht erwähnt wird.