Jetzt den Familienerholungsurlaub planen
Das Land fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Die Förderung ist vom Familieneinkommen abhängig. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder andere soziale Leistungen wie Sozialhilfe erhalten, brauchen keine weiteren Einkommensunterlagen vorzulegen.
Der Zuschuss beträgt je Übernachtung bis zu zehn Euro pro Elternteil und 15 Euro für jedes Kind. Für Familienangehörige mit Behinderung oder Einelternfamilien werden zusätzliche Mittel gewährt.
Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Antrag auf Förderung eines Familienerholungsurlaubs kann ab sofort gestellt werden beim Diakonieverband Hannover-Land, Außenstelle Ronnenberg, Maren Elies, Am Kirchhofe 4 B, 30952 Ronnenberg. Maren Elies ist am besten Montag, Dienstag und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter Telefon 05109 519511 zu erreichen.
Da die Mittel bislang für diejenigen, die nicht sofort zum Jahresbeginn einen Antrag gestellt hatten, nicht mehr ausreichten, gibt es ein neues Vergabeverfahren. Bis Ende März 2018 werden alle Anträge bei der eaf (evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie in Niedersachsen) gesammelt und dann nach Punktekriterien über die Zuschussvergabe entschieden. So haben alle Familien gerechte Chancen auf einen Zuschuss zum Familienerholungsurlaub.
Andrea Schink, Kirchenkreissozialarbeiterin