Kirchenkreissynode im Juni 2023

Nachricht Barsinghausen, 19. Juni 2023

Wahlen im Blick

Das Datum steht fest: am 10. März 2024 sind alle Kirchenmitglieder ab dem Alter von 14 Jahren zur Kirchenvorstandswahl eingeladen. Dazu wird es schriftliche Informationen geben. Doch davor müssen Wahlaufsätze erstellt werden, Wahlbezirke eingerichtet und die Entscheidung getroffen werden, ob es neben der Online- und Briefwahl auch eine Wahl direkt an der Wahlurne am 10. März in der jeweiligen Kirchen- und Kapellengemeinde geben wird. Zur Einstimmung und vor allem zur Diskussion über die Frage, wie (neue) Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstände gefunden werden können, nahm sich die Kirchenkreissynode am Freitag, 16. Juni in ihrer Sitzung in der Petrusgemeinde Barsinghausen Zeit.

"Kirche mit mir" ist das Motto. Kandidieren können schon Interessierte, die zum 1. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben, dann - am 1.6. -  beginnt die Amtszeit. Angesichts der engeren regionalen Zusammenarbeit bis hin zur Bildung einer Gesamtkirchengemeinde in der Region Barsinghausen ab Januar 2024 wurde die Diskussion in drei Regional-Gruppen geführt. Im Anschluss betonten die Gruppen, dass mögliche Kandidatinnen und Kandidaten möglichst realistisch informiert werden über Zeitaufwand und andere Herausforderungen im Kirchenvorstand. In Barsinghausen gibt es die Idee, nach Regionalgottesdiensten in den Sommerferien jeweils vor Ort über die Kirchenvorstandsarbeit ins Gespräch zu kommen, nach dem Motto "ich mache mit, machst du auch mit?". Vielleicht - so die Überlegung in der Barsinghausen-Gruppe - gibt es auch eine Veranstaltung als "kick off" zur KV-Wahl, um in einem attraktiven Rahmen über diese Aufgabe ins Gespräch zu kommen. Zum 10. Oktober müssen spätestens die Wahlaufsätze eingereicht werden. In der Kirchenkreissynode stellte Sabine Freitag als Mitarbeiterin in der Öffentlichkeitsarbeit auch die Werbemedien vor. Auf www.kirchemitmir.de sind Infos zur KV-Wahl 2024 zu finden.

Fotos und Text: Freitag

Amtszeitverlängerung von Superintendentin Antje Marklein

Zu Gast in der Kirchenkreissynode (KKS) war die Regionalbischöfin Dr. Petra Bahr. Der Grund: Die zehnjährige Amtszeit von Superintendentin Antje Marklein endet in einem Jahr. Und spätestens dann - so schreibt es das Kirchengesetz über die Wahl und die Amtszeit der Superintendentinnen und Superintendenten (SupWahlG) vor - entscheidet der Kirchenkreisvorstand (KKV), ob diese verlängert werden kann. "Der KKV hat einstimmig entschieden, dass die Amtszeit von Antje Marklein bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand verlängert wird", berichtete Petra Bahr. Formal kann nun auf schriftlichen Antrag von mindestens fünf Mitgliedern der KKS spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Amtszeit eine Sondersynode einberufen werden, um doch ein Wahlverfahren anzustoßen.

Ephoralbericht

Einmal im Jahr berichtet Superintendentin Antje Marklein über aktuelle Entwicklungen im Kirchenkreis. Struktur-Veränderungen beschäftigen auch im letzten Jahr die Kirchenkreisgremien. Unter anderem gibt es mehrere freie Pfarrstellen, die schwer zu besetzen sind. Antje Marklein warb für weitere Profilierung von Kirchengemeinden und Zusammenarbeit in den Regionen. Auch die Idee einer "Kasualagentur" sprach sie an - um verlässlich Taufen, Trauungen und Beerdigungen anbieten zu können.