Regionale Zusammenarbeit bekommt neue Struktur
Kirche sein für 12417 Menschen in Barsinghausen - wie kann das auch in Zukunft gelingen? Mit dieser Fragestellung beschäftigen sich die Kirchenvorstände in der Region Barsinghausen, Haupt- und Ehrenamtliche. Nach einem längeren Beratungsprozess der Hauptamtlichen schlagen diese nun die Bildung einer Gesamtkirchengemeinde (GKG) für die ganze Region vor. "Unser Wunsch ist es, weiterhin gut miteinander in der Region zu arbeiten. Der äußere Rahmen ändert sich, weil die finanziellen Ressourcen weniger werden und auch die personellen Ressourcen. Wir wollen die Zukunft selbst gestalten", machte Pastorin Kristin Köhler in der Begrüßung zu einer Infoveranstaltung für alle Kirchen- und Kapellenvorstände in der Region am 7. Februar im Gemeindesaal der Mariengemeinde deutlich. Mehr als 40 Teilnehmende hörten die Informationen von Kirchenkreisamtsleiter Joachim Richter zur Bildung einer GKG. Vorweg: alle Gemeinden behalten ihren Namen und auch den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie geben sich eine Satzung als GKG und bilden einen Gesamtkirchengemeinde-Vorstand, in dem alle Gemeinden vertreten sind. In der Satzung können Aufgaben an die Ortskirchengemeinde übertragen werden. "Das kann zum Beispiel die Frage von Verpachtungen sein, das freiwillige Kirchgeld oder die Friedhofsverwaltung. Und auch die zweckgebundenen Rücklagen, die die Gemeinden gebildet haben, bleiben diesen zugeordnet, auch wenn es einen Gesamthaushalt für die GKG geben wird", machte Joachim Richter deutlich. Die Bildung einer GKG ist entweder zum 1. Januar 2024 möglich oder dann frühestens zum 1. Januar 2025. "Für die Bildung zum 1.1.24 gibt es eine enge zeitliche Vorgabe der Landeskirche. Das hängt mit der Kirchenvorstandswahl im nächsten Frühjahr zusammen. Wenn wir bis zum Juni die Satzung beschließen und der Landeskirche vorlegen, kann zum 1.1.24 die neue GKG gebildet werden und auch schon ein Gesamtkirchengemeinde-Vorstand gewählt werden", erklärte er. Sollte dieser ambitionierte Zeitplan nicht machbar sein, dann werden im nächsten Jahr zunächst Kirchenvorstände für jede Gemeinde gewählt, die dann später durch Berufungen den Gesamt-KV bilden.
Die Kirchenvorstände in der Region haben nun die Aufgabe, sich mit den gehörten Informationen weiter zu befassen und zunächst Grundsatzbeschlüsse für die Bildung der GKG zu fassen und später die Satzung gemeinsam zu beraten. Jeder KV, der dann der GKG beitritt, muss der Satzung zustimmen. "Jede Gemeinde kann ihre eigenen Schwerpunkte setzen und diese mit in die Satzung einbringen. Diese nehme ich gern mit in einen Entwurf auf", so der Kirchenkreisamtsleiter.
In der regen Diskussion wurde deutlich, dass die Zusammenarbeit der Hauptamtlichen und der Gemeinden bereits gut laufe und diese gestärkt werden solle. Der neue Stellenrahmenplan im Kirchenkreis sieht vor, dass es künftig nur noch fünf Vollzeitstellen für Pastor*innen gibt. "Wir können uns die Bildung von zwei Seelsorgebezirken vorstellen, die jeweils mehrere Gemeinden zusammenfassen. Dort gäbe es dann feste Ansprechpersonen für Kasualien und Seelsorge", erläuterte Pastorin Uta Junginger. "Und wir bilden weitere Teams, Tandems vielleicht, die dann einzelne Aufgabengebiete übernehmen, wie vielleicht die Arbeit mit Seniorinnen und Senioren", ergänzte ihr Kollege Jürgen Holly. Auch zum künftigen gottesdienstlichen Angebot gibt es Überlegungen der Hauptamtlichen. "Wir erleben bereits ein sehr vielfältiges Angebot. Den klassischen Gottesdienst, aber auch regionale Gottesdienste oder Angebote für Zielgruppen. Aber wir haben auch eine Pfarrstelle künftig weniger", so Jürgen Holly. Geplant sei ein zentraler Gottesdienst im Monat und an jedem anderen Sonntag drei bis vier zeitgleiche Gottesdienste vor Ort. Hinzu kommen kleinere Andachtsformate oder neue Formen, wie zum Beispiel ein Pilgerangebot. Dazu wird es einen verlässlichen Gottesdienstkalender geben, der in den Gemeindebriefen und auf der Homepage veröffentlicht wird.
Fotos und Text: Freitag