Wenn Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können
Die Sparkassen in Niedersachsen fördern jährlich die sozialen Schuldnerberatungsstellen im Land. "Es sind Erlöse aus der Lotterie 'Sparen+Gewinnen', die dann vor Ort an die Beratungsstellen gehen, im Fall der Stadtsparkasse Barsinghausen für die Beratung in Barsinghausen und Springe", erklärte Martin Wildhagen anlässlich der Übergabe der diesjährigen Förderung in Höhe von 9800 Euro an die beiden Schulderberaterinnen Maren Fellmann und Sabine Taufmann. Im Gespräch mit Wildhagen und Stadtsparkassenvorstand Britta Sander berichteten sie über ihre Arbeit im Bereich Barsinghausen, aber auch Springe und Ronnenberg.
Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Beratung seien noch nicht deutlich spürbar. "Allerdings rechnen wir damit, dass sich dieses zeitlich verzögert im nächsten Jahr oder auch später auswirkt. Wir beraten vor allem Privatpersonen, die überschuldet sind und sehen einen minimalen Anstieg. Zum Glück konnten wir unsere Beratung durchgängig anbieten, teils auch telefonisch oder online" erklärte Maren Fellmann, die in Barsinghausen (in der Bergstraße 13, auch für Ratssuchende aus Wennigsen) und Springe als Schuldnerberaterin des Diakonieverbandes Hannover-Land tätig ist. 85 Personen aus Barsinghausen nahmen die Beratungen im letzten Jahr in Anspruch. "Oft kommen die Menschen erst spät in die Beratung, wenn sich Schulden aufgehäuft haben und wenn aus einer Verschuldung eine Überschuldung entsteht und Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Oft löst eine Krise die Überschuldung aus, der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Krankheit, Tod eines Angehörigen. Oder Menschen haben Schulden aus Rückforderungen beim Jobcenter, das geschieht auch oft", sagte Sabine Taufmann, die in Ronnenberg Ratssuchende begleitet. In einem Erstgespräch werde zunächst eine Bestandsaufnahme gemacht. "Die Ratsuchenden informieren uns und wir geben auch viele Informationen. Die Ziele werden festgelegt, die erreicht werden sollen. Als letzter Schritt, bei rund der Hälfte der Beratungen, folgt der Gang in die Privatinsolvenz", so Maren Fellmann. Die Mehrzahl der Ratsuchenden sind im Alter von 40 bis 60 Jahren. "Eine Privatinsolvenz ist kein 'Spaziergang', weil diese auch veröffentlicht wird, dem Vermieter und dem Arbeitgeber bekanntgemacht wird. Aber wir sind dann auch in dieser Zeit für die Personen ansprechbar und unterstützen", sagt Sabine Taufmann. Und: "Prinzipiell können wir allen Schuldnern und Schuldnerinnen helfen. Ganz selten kommen wir an unsere Grenzen, aber dann können wir auch an andere Beratungsstellen verweisen".